Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 04.08.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3372
BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09 (https://dejure.org/2010,3372)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2010 - 1 C 14.09 (https://dejure.org/2010,3372)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 1 C 14.09 (https://dejure.org/2010,3372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 1, § 5 Abs. 6, § 11 Abs. 2, § 13; AEUV Art. 21, 267; VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 12; Richtlinie 2004/38/EG Art. 1, 6, 7 Abs. 1, Art. 14, 16 Abs. 1 Satz 1, Art. 37
    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; Freizügigkeit; Aufenthaltsrecht; Beitrittsstaaten; Polen; Erwerbstätigkeit; Nichterwerbstätiger; gesicherter Lebensunterhalt; ausreichende Existenzmittel; Sozialhilfeleistungen; ...

  • openjur.de

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; Freizügigkeit; Aufenthaltsrecht; Beitrittsstaaten; Polen; Erwerbstätigkeit; Nichterwerbstätiger; gesicherter Lebensunterhalt; ausreichende Existenzmittel; Sozialhilfeleistungen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 1, § 5 Abs. 6, § 11 Abs. 2, § 13
    Aufenthaltsrecht; Beitrittsstaaten; Daueraufenthalt; Erwerbstätigkeit; Freizügigkeit; Nichterwerbstätiger; Polen; Sozialhilfeleistungen; Unionsbürger; Vorabentscheidungsersuchen; ausreichende Existenzmittel; gesicherter Lebensunterhalt; maßgeblicher Zeitpunkt; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 FreizügG/EU 2004, § 4 FreizügG/EU 2004, § 4a Abs 1 FreizügG/EU 2004, § 5 Abs 6 FreizügG/EU 2004, § 11 Abs 2 FreizügG/EU 2004
    Voraussetzungen für die Entstehung eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts; Vorabentscheidungsersuchen

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Entstehungsvoraussetzungen eines Rechts auf Daueraufenthalt und der Anrechnung von Aufenthaltszeiten des Unionsbürgers im Aufnahmemitgliedstaat vor dem Beitritt seines Herkunftsstaats zur ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2, FreizügG/EU § 4, FreizügG/EU §... 4a Abs. 1, FreizügG/EU § 5 Abs. 6, FreizügG/EU § 11 Abs. 2, FreizügG/EU § 13, AEUV Art. 21, AEUV Art. 267, VO 1612/68/EG Art. 12, RL 2004/38/EG Art. 1, RL 2004/38/EG Art. 6, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 14, RL 2004/38/EG Art. 16 Abs. 1 S. 1, RL 2004/38/EG Art. 37
    Vorabentscheidungsverfahren, Unionsbürger, Daueraufenthalt, rechtmäßiger Aufenthalt, freizügigkeitsberechtigt, Aufenthaltsrecht, Polen, Erwerbstätigkeit, Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialhilfebezug, Beurteilungszeitpunkt

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Voraussetzungen für die Entstehung eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Voraussetzungen für die Entstehung eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Entstehungsvoraussetzungen eines Rechts auf Daueraufenthalt und der Anrechnung von Aufenthaltszeiten des Unionsbürgers im Aufnahmemitgliedstaat vor dem Beitritt seines Herkunftsstaats zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 902 (Ls.)
  • DVBl 2010, 1251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001 in der Rechtssache Grzelczyk (Rs. C-184/99, Slg. 2001, I - 06193).
  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    Soweit der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass sich ein Unionsbürger hinsichtlich der Leistungen der Sozialhilfe auf das Diskriminierungsverbot wegen der Staatsangehörigkeit berufen kann, wenn er sich im Aufnahmemitgliedstaat für eine bestimmte Zeit rechtmäßig aufgehalten hat oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2005 - Rs. C-209/03, Bidar - Slg. 2005, I - 02119 Rn. 37), lässt sich auch dieser zum Diskriminierungsverbot ergangenen Rechtsprechung nichts für die hier entscheidungserhebliche Frage entnehmen, ob ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger trotz Bezugs von Sozialhilfeleistungen ein Recht auf Daueraufenthalt erwerben kann.
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    b) Der Senat sieht sich allerdings angesichts des beim Gerichtshof bereits anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des Supreme Court of the United Kingdom vom 5. November 2009 in der Rechtssache Shirley McCarthy â??/â?? Secretary of State for the Home Department (Rs. C-434/09 - ABl EU 2010 Nr. C 11 S. 18) an einer eigenen Entscheidung ohne Anrufung des Gerichtshofs gehindert.
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 15.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand eines weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchens sind (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 15.09).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 22.07

    Daueraufenthaltsrecht; EU- Freizügigkeit; Aufenthalt im Bundesgebiet; Beitritt

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
    - OVG Berlin-Brandenburg - 28.04.2009 - AZ: OVG 2 B 22.07.
  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Mit Beschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - hat der seinerzeit zuständige 1. Senat das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung der Voraussetzungen für den Erwerb eines Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG eingeholt.

    Der Formulierung in § 4a FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall dieser Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 14).

    Die für diese Prüfung maßgebliche Frage, ob es für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erforderlich ist, dass der Betroffene während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war, oder ob es - wie vom Vertreter des Bundesinteresses vorgetragen - ausreicht, wenn der Aufenthalt fünf Jahre lang erlaubt war und jedenfalls zuletzt auf einem Freizügigkeitsrecht beruhte (so auch Nr. 4a.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 26. Oktober 2009 - VwV-FreizügG/EU - GMBl S. 1270), hat der 1. Senat im Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 15) offengelassen.

  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 15.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand eines weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchens sind (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 7.12

    Ausstellung von Bescheinigungen nach § 5 Abs. 6 S. 1 FreizügG/EU über das

    Der Formulierung in § 4a FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall dieser Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. Vorlagebeschlüsse vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 14 und - BVerwG 1 C 15.09 - Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 18 A 2513/10

    Erforderlichkeit einer Belehrung eines Ausländers über die aufenthaltsrechtlichen

    vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 1 C 14.09 -, juris.
  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 7 K 20.1250

    Einreise- und Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, Verlustfeststellung, Kein Erwerb

    Der Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" sei zu entnehmen, dass das Entstehen des Daueraufenthaltsrechtes an das Vorliegen dieser Voraussetzungen anknüpfe und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall derselben Voraussetzungen nicht mehr berührt werde (mit Verweis auf BVerwG, B.v. 13.7.2010 - 1 C 14.09).
  • VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

    "Die für diese Prüfung maßgebliche Frage, ob es für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erforderlich ist, dass der Betroffene während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war, oder ob es ... ausreicht, wenn der Aufenthalt fünf Jahre lang erlaubt war und jedenfalls zuletzt auf einem Freizügigkeitsrecht beruhte (so auch Nr. 4a.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 26. Oktober 2009 - VwV-FreizügG/EU - GMBl S. 1270), hat der 1. Senat im Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 15) offengelassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6064
OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10 (https://dejure.org/2010,6064)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.08.2010 - 11 ME 279/10 (https://dejure.org/2010,6064)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. August 2010 - 11 ME 279/10 (https://dejure.org/2010,6064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - einstweiliger Rechtsschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81 Abs. 4 AufenthG; § 80 Abs. 5 VwGO; § 123 Abs. 1 VwGO
    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durch einen verspäteten Verlängerungsantrag; Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; Umdeutung eines von einem anwaltlich vertretenen Antragsteller gestellten Antrags nach ...

  • rechtsportal.de

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) durch einen verspäteten Verlängerungsantrag; Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; Umdeutung eines von einem anwaltlich vertretenen Antragsteller gestellten Antrags ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durch einen verspäteten Verlängerungsantrag; Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; Umdeutung eines von einem anwaltlich vertretenen Antragsteller gestellten Antrags nach ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 902
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Geht es - wie hier - um die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nur dann nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn der Antrag zuvor gemäß § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG eine gesetzliche Fiktion ausgelöst hat (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, InflAuslR 2008, 81 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Aber selbst wenn man der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 19.04.2010 - 18 B 195/10 -, juris; Beschl. v. 23.03.2006 - 1 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448) folgen würde, dass auch ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag dann die Fortgeltungsfiktion auslösen könne, wenn ein innerer Zusammenhang und dabei insbesondere eine zeitliche Nähe mit dem Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels bestehe, müsste die Beschwerde erfolglos bleiben.
  • VGH Hessen, 09.01.2008 - 1 TG 2464/07

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09

    Beschlussergänzungsantrag bei versehentlicher Teilentscheidung der I. Instanz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2006 - 2 NB 410/06

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 4 M 73/10

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Antragsänderung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 18 B 195/10

    Erheblichkeit der Frage über die Vereinbarkeit einer Änderung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Aber selbst wenn man der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 19.04.2010 - 18 B 195/10 -, juris; Beschl. v. 23.03.2006 - 1 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448) folgen würde, dass auch ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag dann die Fortgeltungsfiktion auslösen könne, wenn ein innerer Zusammenhang und dabei insbesondere eine zeitliche Nähe mit dem Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels bestehe, müsste die Beschwerde erfolglos bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 18 B 522/03

    D (A), Abschiebungsandrohung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Antrag,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Den von einem - wie hier - anwaltlich vertretenen Antragsteller gestellten Antrag darf das Gericht zwar auslegen, aber im Allgemeinen nicht umdeuten (herrschende Meinung, vgl. OVG NRW vom 19.02.2004 - 18 B 522/03 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 12.05.2003 - 3 S 22.02 -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., S. 107 Rn. 271; aA Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 21 und § 123 Rn. 4).
  • VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer NPD-Demonstration; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
    Aber selbst wenn man der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 19.04.2010 - 18 B 195/10 -, juris; Beschl. v. 23.03.2006 - 1 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448) folgen würde, dass auch ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag dann die Fortgeltungsfiktion auslösen könne, wenn ein innerer Zusammenhang und dabei insbesondere eine zeitliche Nähe mit dem Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels bestehe, müsste die Beschwerde erfolglos bleiben.
  • OVG Berlin, 12.05.2003 - 3 S 22.02
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 13 ME 62/17

    Eigene Angaben; bereichsspezifischer Ausweisersatz; Ausweisersatz; Berichtigung;

    Ein derartiges Sperrungsbegehren war weder explizit noch konkludent Gegenstand des Eilverfahrens 11 B 787/17 vor dem Verwaltungsgericht und kann somit nach Sinn und Zweck der Regelung des § 146 Abs. 4 (insbes. Sätze 3, 4 und 6) VwGO bei im Wesentlichen gleichbleibender Sach- und Rechtslage auch nicht im Wege der Antragserweiterung (entsprechend § 91 VwGO) erstmals in der Beschwerdeinstanz zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, weil dies - entgegen der gesetzgeberisch gewollten Konzentration des Beschwerdeverfahrens auf die Gründe, die vom Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden - zu einer erstmaligen materiell-rechtlichen Prüfung durch das Beschwerdegericht führen würde, die dem Straffungs- und Beschleunigungsziel der besonderen Regelungen über die Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zuwiderliefe (vgl. Beschl. d. Senats v. 4. Oktober 2013 - 13 ME 134/13 -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks; Beschl. d. 11. Senats des Nds. OVG v. 4. August 2010 - 11 ME 279/10 -, juris Rdnr. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rdnr. 33; jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Entgegen der gesetzgeberisch gewollten Konzentration des Beschwerdeverfahrens auf die Gründe, die vom Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden, würde die der Hilfsantrag zu einer erstmaligen materiell-rechtlichen Prüfung durch das Beschwerdegericht führen, die dem Straffungs- und Beschleunigungsziel der besonderen Regelungen über die Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zuwiderliefe (vgl. Nds. OVG Beschluss vom 4. August 2010 - 11 ME 279/10 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 -, juris Rn. 3; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 1 TG 2464/07 -, juris - jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 4 ME 160/11

    Auslösen der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG durch einen erst nach

    Die herrschende Meinung schließt die Fiktionswirkung verspätet gestellter Verlängerungsanträge jedoch aus (Nds. OVG, Beschl. v. 4.8.2010 - 11 ME 279/10 - u. v. 2.9.2009 - 11 ME 205/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.1.2010 - OVG 3 B B.09 - GK-AufenthG, Stand: Juni 2009, § 81 Rn. 42 ff.; Hailbronner, AuslR, Stand: Juli 2009, § 81 AufenthG Rn. 25 f.; Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., § 81 Rn. 21 ff.; Huber, AufenthG, Kommentar, 1. Aufl., § 81 Rn. 8).

    Bei einem zeitlichen Abstand von mehr als fünf Monaten zwischen dem Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis vom 22. November 2006 und der Stellung des Verlängerungsantrags vom 7. Januar 2008 kann von einer geringfügigen, den inneren Zusammenhang wahrenden Verspätung nämlich keine Rede mehr sein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.8.2010 - 11 ME 279/10 -).

  • OLG Nürnberg, 30.01.2012 - 2 St OLG Ss 208/11

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers: Fortgeltungsfiktion eines

    11 Insofern folgt der Senat für das Strafverfahren nicht der entgegenstehenden, von den Verwaltungsgerichten überwiegend vertretenen Auffassung, wonach für verspätet gestellte Verlängerungsanträge grundsätzlich keine Fortgeltungsfiktion eingreifen könne (etwa BVerwG, NVwZ 2011, 1340 ff; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 902 ff jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2022 - 14 ME 58/22

    Anordnungsgrund; Baadern baadern; Separatorenfleisch baadern; Vorwegnahme der

    Ausnahmen können in Betracht kommen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.2013 - 8 ME 110/13 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 19.3.2013 - 8 ME 44/13 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11, juris Rn. 7; Beschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschl. v. 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 11.5.2009 - OVG 11 S 24.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht eines Ausländers hinsichtlich einer

    Denn Antragsänderungen, zu denen auch die hier maßgebliche Antragserweiterung zählt, sind im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. aus neuerer Zeit: Senatsbeschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902 f.; Bad.- Württ. VGH, Beschl. v. 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - OVG Sachsen, Beschl. v. 10.8.2010 - 2 B 145/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.4.2010 - 4 M 73/10 -, jeweils juris und m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2023 - 14 ME 16/23

    Abwehranspruch; Höchstgehaltsüberschreitung; Lebensmittelpranger;

    Ausnahmen können aber in Betracht kommen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2022 - 14 ME 58/22 -, juris Rn. 23 u. v. 27.1.2022 - 14 ME 55/22 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.2013 - 8 ME 110/13 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 19.3.2013 - 8 ME 44/13 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11 , juris Rn. 7; Beschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschl. v. 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 11.5.2009 - OVG 11 S 24.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12

    Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG bei Beantragung

    Zwar ist vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, wenn sich der Ausländer zuvor, d.h. bis zur Entscheidung über seinen Antrag durch die Ausländerbehörde, gemäß § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. Senatsbeschl. v. 4.8.2010 - 11 ME 279/10 -, juris, Rn. 2, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2013 - 8 ME 110/13

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen Beschlüsse des

    Denn Antragsänderungen, zu denen auch die hier maßgebliche Antragserweiterung zählt, sind im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich unzulässig, soweit sich die Sach- oder Rechtslage nicht nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2013 - 8 ME 44/13 -, juris Rn. 2; Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2011 - 11 ME 59/11, juris Rn. 7; Beschl. v. 4.8.10 - 11 ME 279/10 -, NVwZ-RR 2010, 902; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 28; Hess. VGH, Beschl. v. 12.7.2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.5.2009 - OVG 11 S 24.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2012 - 11 ME 74/12

    Umfang des Geltungsbereichs des in § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG geregelten

    Eine solche ist im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO - wie hier - grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschl. v. 4.8.2010 - 11 ME 279/10 -, juris, Rn. 5, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2022 - 4 MB 19/22

    Wechsel des Geschäftsführers einer Wettvermittlerin im Beschwerdeverfahren

  • VG Trier, 06.08.2012 - 5 L 829/12

    Abschiebung von Asylbewerbern nach Malta

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2011 - 17 B 455/11

    Fiktionswirkung bei verspätetem Antrag im Eilrechtsschutz

  • VG Oldenburg, 07.03.2011 - 11 B 440/11

    Verlängerung einer nach der Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Bayreuth, 15.02.2021 - B 6 S 20.1507

    Familiennachzug zu einem Drittausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht